RECHTSANWALT THORSTEN HEIN
Ihr Fachanwalt für Strafrecht in Frankfurt
Das komplexe Rechtsgebiet des Strafrechts ist für Laien kaum zu durchschauen. Kontaktieren Sie in Frankfurt einen auf Strafrecht spezialisierten Rechtsanwalt, der Ihre Interessen von Anfang an bestmöglich verteidigt.
Als renommierter Rechtsanwalt, der die Fachanwaltsausbildung im Bereich des Strafrechts erfolgreich absolviert hat, übernehme ich bundesweit die Vertretung von Mandanten in allen Gebieten des Strafrechts. Nehmen Sie direkt mit meiner Kanzlei in Frankfurt Kontakt auf, wenn Ihnen eine Straftat zur Last gelegt wird.
Als Fachanwalt für Strafrecht bin ich in Frankfurt und bundesweit an der Seite meiner Mandanten:
- Hohe Beratungskompetenz
- Erläuterung der Möglichkeiten und Aussichten
- Erarbeitung einer Verteidigungsstrategie
- Konsequente Vertretung Ihrer Interessen
- Abwehr von ungerechtfertigten Beschuldigungen
- Begleitung zu allen polizeilichen und gerichtlichen Terminen
- 24 Stunden erreichbarer Strafverteidiger Notruf
- Ausgezeichnete Expertise und umfassende Erfahrungen
Verzichten Sie nicht auf eine kompetente Strafverteidigung
Ganz gleich welche Straftat Ihnen vorgeworfen wird: Sie haben ein Recht auf eine Strafverteidigung durch einen kompetenten Anwalt für Strafrecht. Als Rechtsanwalt mit Kanzlei in Frankfurt vertrete und verteidige ich seit Jahren Mandaten in allen Gebieten des Strafrechts und biete Ihnen umfassende anwaltliche Leistungen, die Ihnen in allen Phasen eines Strafverfahrens eine optimale Verteidigung Ihrer Interessen sicherstellt. Darüber hinaus vertrete ich Sie auf dem Gebiet des Verkehrsrechts: Hier liegt mein Schwerpunkt im Bereich des Ordnungswidrigkeitenrechts und Bußgeldsachen.
Wenden Sie sich in Fällen des Strafrechts vertrauensvoll an meine Kanzlei in Frankfurt. Ich vertrete Ihre Interessen und verteidige Ihre Rechte auf folgenden Rechtsgebieten:
- Wirtschaftsstrafrecht
- Verkehrsstrafrecht (auch Bußgeldverfahren)
- Betäubungsmittelstrafrecht („Drogen“)
- Jugendstrafrecht
- Steuerstrafrecht
- Haftsachen
- Kapitalstrafrecht (Tötungsdelikte)
- Sexualstrafrecht
- allgemeines Strafrecht
Allgemeines Strafrecht
Gemeinhin werden sämtliche Delikte, die im Strafgesetzbuch (StGB) geregelt werden, als allgemeines Strafrecht bezeichnet. Dazu zählen unter anderem Delikte wie Betrug, Diebstahl, Körperverletzung, Nötigung, Urkundenfälschung, Tötungsdelikte und das Sexualstrafrecht. Das Strafrecht ist ein komplexes Rechtsgebiet, weshalb Sie sich ausschließlich an einen ausgewiesenen Experten wenden sollten, wenn Sie sich mit dem Vorwurf konfrontiert werden, dass Sie eine Straftat begangen haben sollen.
Als Fachanwalt für Strafrecht bin ich Ihr erfahrener Partner auf diesem Gebiet. Die Strafverteidigung bildet meinen Tätigkeitsschwerpunkt.
Wenn Sie Sie eine Vorladung der Polizei erhalten sollten oder sogar eine Durchsuchung Ihrer Wohnung stattfindet, machen Sie stets von Ihrem Recht zu schweigen Gebrauch und kontaktieren Sie mich auf direktem Weg – bei Festnahme oder Durchsuchung gerne auch über meine Notrufnummer. Sie erleiden keine Nachteile, wenn Sie gegenüber Polizisten erklären, dass Sie keine Angaben machen und erst mit Ihrem Strafverteidiger sprechen möchten. Das ist Ihr gutes Recht! Ich werde Akteneinsicht für Sie nehmen und mit Ihnen anhand Ihrer vollständigen Strafakte eine Verteidigungsstrategie erarbeiten.
Wirtschaftsstrafrecht: Ergebnisorientierte Vertretung Ihrer Interessen
Das Wirtschaftsstrafrecht befasst sich mit allen Arten von Wirtschaftskriminalität und den daraus folgenden staatlichen Sanktionen. Sehr viele Firmen des Mittelstands werden irgendwann mit Problemen auf dem Gebiet des Wirtschaftsstrafrechts konfrontiert. Dabei kann es sich um Bußgeldverfahren handeln, weil Mitarbeiter oder Geschäftsführer eines Fehlverhaltens bezichtigt werden. Aber auch als Geschädigte benötigen Sie oder Ihre Firma die Unterstützung eines erfahrenen Rechtsanwalts, der sich auf dem Gebiet des Strafrechts bestens auskennt Ihre Interessen vertritt. In Frankfurt und auch bundesweit unterstütze ich Sie sowohl bei laufenden Bußgeld- und Strafverfahren als auch präventiv durch eine umfassende Rechtsberatung. Das Verfolgungsrisiko wächst im Wirtschaftsstrafrecht kontinuierlich an. Mittlerweile erhöhen mehr als 20 Staatsanwaltschaften mit dem Schwerpunkt Wirtschaftsstrafrecht den Verfolgungsdruck, sodass auch der Mittelstand immer häufiger ins Visier der Justiz gerät.
Anwalt für Strafrecht: Ihr Ansprechpartner in Frankfurt
Ob Sie zu einer polizeilichen Vernehmung geladen werden oder als Zeuge einer Schlägerei mit der Polizei in Kontakt kommen: Nutzen Sie Ihr Recht, einen Anwalt für Strafrecht zu kontaktieren – und zwar bevor Sie irgendeine Aussage machen. Auch nach Zustellung eines Strafbefehls oder einer Anklageschrift, sollten Sie meine Kanzlei kontaktieren. Solange Sie nicht anwaltlich beraten wurden, können Sie jegliche Aussage verweigern und sollten sich nicht verunsichern lassen. Wenn für Ihre Verteidigung ein dringender Handlungsbedarf besteht (beispielsweise aufgrund einer Festnahme oder Durchsuchung), können Sie mich über den Strafverteidiger-Notruf (Telefonnummer: +49 69 401 547 591) rund um die Uhr erreichen. Als renommierter Anwalt für Strafrecht verteidige ich seit Jahren erfolgreich Mandanten vor allem in Frankfurt und stelle sicher, dass Ihre berechtigten Interessen durchgesetzt werden. Nehmen Sie mit mir Kontakt auf. Ich erläutere Ihnen Ihre Optionen und biete Ihnen persönlichen Rechtsbeistand.
Ich verteidige Sie auch gerne in umfangreichen Wirtschaftsstrafverfahren. Verfahren wegen Steuerhinterziehung und Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt fangen nicht selten mit einer umfassenden Durchsuchung von Unternehmensräumen und Haftbefehlen gegen deren Geschäftsleitung an. Die Akten umfassen regelmäßig zwei bis dreistellige Zahlen an Leitzordnern.
Gerne bin ich als Fachanwalt für Strafrecht Ihr kompetenter Partner, der für Sie den Überblick behält, Mängel in den Ermittlungen der Zollbehörden aufdeckt und die richtige Verteidigungstaktik für Sie entwirft. Sind mehrere Geschäftspartner betroffen, verfüge ich über ein sehr gutes Netzwerk an kompetenten Kollegen und Kolleginnen, mit denen ich im Rahmen einer „Sockelverteidigung“ dafür sorgen kann, dass für alle Beschuldigten ein so genanntes „Prisoner’s Dilemma“ vermieden wird.
Jugendstrafrecht
Beim Jugendstrafrecht handelt es sich um ein besonders sensibles Rechtsgebiet. Es wird bei Jugendlichen angewendet, die zum Zeitpunkt der Straftat 14 bis 17 Jahre alt waren. Unter bestimmten Voraussetzungen kann es jedoch auch auf Heranwachsende (18 bis 20 Jahre) angewendet werden. Im Gegensatz zum Erwachsenenstrafrecht steht im Jugendstrafrecht nicht die Bestrafung, sondern der Erziehungsgedanke im Vordergrund. Deshalb bringt es oftmals erhebliche Vorteile mit sich, wenn Jugendstrafrecht angewendet wird.
Als Fachanwalt für Strafrecht kenne ich mich auch im Jugendstrafrecht bestens aus und vertrete meinen jungen Mandanten verständnisvoll, aber auch durchsetzungsstark. Wenden Sie sich frühzeitig an mich, um sich für sich selbst oder – als Eltern – für Ihr Kind eine erfahrene und fachkompetente Verteidigung Rechtsbeistand zu sichern.